Für das Jahr 2027 sind deutliche Veränderungen im Antragsverfahren vorgesehen. Bitte lesen Sie das Merkblatt daher sorgfältig durch.
Für den Verwendungsnachweis bitte keine Belege mitschicken, auch keine Kopien.
Durch das Versenden und Rücksenden der Belege entstehen unnötige Kosten und ein enormer Zeitaufwand, auch für Sie.
Belege werden von den Krankenkassen bei Bedarf angefordert und geprüft (Verwendungsnachweisprüfung).
Bewahren Sie die Belege 6 Jahre auf.
Anlagen immer unterschreiben lassen!
Wenn Sie Fahrtkosten etc. an die Gruppenmitglieder auszahlen, lassen Sie sich die Anlagen zum Verwendungsnachweis gleich unterschreiben (Geld gegen Unterschrift).
Anlagen, ohne erforderlicher Unterschrift, werden nicht berücksichtigt.
