Selbsthilfegruppen werden in Bayern auf unterschiedliche Weise finanziell unterstützt. Zum Beispiel durch die gesetzlichen Krankenkassen. Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen können dabei verschiedene Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen.
Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen fördern die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe auf Grundlage des § 20h SGB V. Die Fördergrundsätze sind im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung des GKV-Spitzenverbandes festgelegt.
Der Orientierungswert für die Selbsthilfeförderung beträgt im Jahr 2026 1,44 Euro je gesetzlich versicherter Person.
Seit 2008 erfolgt die regionale Förderung in Bayern über das Modell „Selbsthilfeförderung Runder Tisch“. Dieses Verfahren ermöglicht ein einfaches und abgestimmtes Antragsverfahren: Jede Selbsthilfegruppe stellt nur einen Förderantrag. Dieser wird anschließend von allen gesetzlichen Krankenkassen gemeinsam im regionalen Vergabeverfahren beraten und entschieden. Die Vorbereitung der Anträge erfolgt durch die regionalen Selbsthilfekontaktstellen. Zusätzlich wirken Selbsthilfevertreter*innen in den Vergabesitzungen beratend mit.
Aktuelle Informationen und Antragsunterlagen
Die aktuellen Antragsformulare, Förderrichtlinien, Fristen sowie weitere Informationen zur Förderung von Selbsthilfegruppen durch die gesetzlichen Krankenkassen finden Sie auf der zentralen Informationsplattform der GKV-Fördergemeinschaft Selbsthilfe in Bayern:
www.gkv-selbsthilfefoerderung-by.de
Auf Niederbayern zugeschnitten, finden Sie alle aktuellen Formulare hier.
Weitere Informationen rund um die Selbsthilfe in Bayern, Fördermöglichkeiten und Beratungsangebote bietet außerdem die Selbsthilfekoordination Bayern (SEKO Bayern):
Ansprechpartnerin für Niederbayern
Informationen zur Förderung von Selbsthilfegruppen am Runden Tisch Niederbayern erhalten Sie bei:
Ulrike Pleintinger
Selbsthilfekontaktstelle Niederbayern
Telefon: 0991 29 79 55 42
E-Mail:
Selbsthilfevertreter*innen
Seit 2008 wird die regionale Selbsthilfeförderung der gesetzlichen Krankenkassen nach § 20h SGB V in Bayern an den 13 regionalen Runden Tischen unter beratender Beteiligung von Selbsthilfevertreter*innen durchgeführt. Grundlage hierfür sind die vier maßgeblichen Säulen der Selbsthilfe, die die Interessen der Selbsthilfe auf Landesebene vertreten.
Diese sind:
- LAG SELBSTHILFE Bayern e. V.
- Der Paritätische Bayern e. V.
- Koordinierungsstelle der Bayerischen Suchthilfe (KBS)
- Verein Selbsthilfekontaktstellen Bayern e. V. (SHK Bayern)
Jede dieser vier Säulen kann für jeden regionalen Runden Tisch jeweils einen Selbsthilfevertreterin sowie eine Stellvertretung benennen.
Die Selbsthilfevertreter"innen für die Amtsperiode 2024 bis 2027 am Runden Tisch Niederbayern sind:
Helmut Dendl
Heinz-Peter Franz
Rosi Karl
Erwin Niedermeier
Johann Reiner
Helga Schießl
Rita Winter
